Die Stiftung Habitat setzt sich als gemeinnützige Wohnbauträgerin in Basel für bezahlbares Wohnen in einem lebenswerten, vielfältigen Umfeld ein. Mietende, die eine finanzielle Unterstützung brauchen, können von der Stiftung Habitat Beiträge an die Miete erhalten. Bei der Festlegung von Mietzinsbeiträgen berücksichtigen wir die individuellen Einkommens- und Lebenssituationen unserer Mietparteien. In einigen unserer Liegenschaften mit günstigen, deutlich unter dem quartiersüblichen Niveau liegenden Mietzinsen gewähren wir keine Mietzinsbeiträge.
Ein Mietzinsbeitrag ist nur möglich, wenn die Bruttomiete mehr als 30 % des Reineinkommens aller im Haushalt lebenden Personen beträgt. Zudem muss die für die Wohnung geforderte Mindestbelegung an Personen erfüllt sein.
Bitte beachten Sie bei Interesse an einem Mietzinsbeitrag die folgenden Voraussetzungen und Regelungen:
1. Sie wohnen in einer Liegenschaft der Stiftung Habitat, in der Mietzinsbeiträge vorgesehen sind.
2. Sie halten die für die Wohnung festgelegte Mindestbelegung ein.
3. Sie erfüllen ausserdem einen von diesen Punkten:
- Die Bruttomiete (Nettomietzins und Nebenkosten) beträgt 30 % oder mehr des Reineinkommens aller im Haushalt lebenden Personen.
- Sie beziehen Prämienverbilligungen des Kantons Basel-Stadt.
- Sie beziehen Sozialhilfe.
- Sie beziehen Ergänzungsleistungen.
- Sie bekommen Mietbeiträge des Kantons Basel-Stadt.
- Sie sind in Ausbildung.
- Sie sind selbstständig erwerbend.
Regelungen
- Beiträge können frühestens ab dem Folgemonat des Eintreffens Ihres Antrags für Mietzinsbeiträge und aller dafür geforderten Unterlagen gewährt werden.
- Falls im Verlauf des Mietverhältnisses eine Unterbelegung der Wohnung auftritt, erlischt die Beitragsberechtigung.
- Anpassungen des Nettomietzinses werden mit dem Mietzinsbeitrag verrechnet.
- Als Reineinkommen gilt die Position 739 der baselstädtischen Steuerveranlagung.
- Bei Kindern und Jugendlichen im Haushalt werden die kantonalen Kinder- und Ausbildungsabzüge vom Reineinkommen abgezogen.
- Für den Entscheid auf Mietzinsbeitrag wird auch die individuelle Vermögenssituation berücksichtigt.
- Untermiete ist bei Erhalt eines Mietzinsbeitrags nicht erlaubt. Der Anspruch auf Mietzinsbeiträge erlischt, sobald eine Untermiete eingegangen wird, rückwirkend auf den Beginn eines Untermietverhältnisses.
- Zu Unrecht bezogene Mietzinsbeiträge müssen wieder zurückerstattet werden.
- Über die einzelnen Mietverhältnisse mit Mietzinsbeitrag wird Stillschweigen vereinbart.
- Bei Haushalten in ausserordentlichen Situationen können individuelle Lösungen gefunden werden.
- Änderungen bezüglich Belegung, Einkommen und/oder Vermögen müssen unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.
Jährliche Überprüfung
Ihre Berechtigung für einen Mietzinsbeitrag wird jährlich überprüft. Dazu benötigen wir von Ihnen im September die notwendigen Unterlagen wie Steuer-Veranlagungsprotokoll des Vorjahres, Verfügungen der Sozialhilfe oder Mietbeitragsverfügung des Amtes für Sozialbeiträge Basel-Stadt, aktuelles Berechnungsblatt der Ergänzungsleistung oder Ausbildungsbestätigungen. Ohne diese pünktlich eingereichten Unterlagen werden die Mietzinsbeiträge gestoppt.