Regeln für die Vergabe von Wohnungen

Wir sind eine gemeinnützige Stiftung. Unser Ziel ist bezahlbares Wohnen in einer lebenswerten und vielfältigen Stadt.

 

In Basel leben Menschen mit unterschiedlichen Lebensgeschichten, Bedürfnissen und Möglichkeiten. Für einige ist die Suche nach einer Wohnung besonders schwierig. Dazu gehören zum Beispiel Eltern, die sich allein um ihre Kinder kümmern, ältere Menschen, Menschen mit Beeinträchtigungen, Menschenmit Flucht- oder Migrationserfahrung, Personen in Ausbildung oder Familien mit einem kleinen Budget. Für sie soll es leichter sein, eine Wohnung zu finden.

 

Wir haben deshalb klare Regeln für die Vergabe von Wohnungen. Aus diesem Grund brauchen wir einige Informationen von Ihnen, wenn Sie sich für eine Wohnung bewerben. Wir fragen aber nur nach Informationen, die wir für die Vergabe der Wohnungen brauchen. So kann eine Vielfalt in unseren Hausgemeinschaften entstehen, wie es in unserem Stiftungszweck steht. Wir halten uns an den Datenschutz und Ihre Informationen sind bei uns sicher.
 

Mindestbelegung: Zählen Sie zuerst die Personen zusammen, die in der Wohnung leben werden. Dann zählen Sie ein Zimmer zu dieser Zahl dazu. So wissen Sie, wie viele Zimmer die Wohnung haben darf, auf die Sie sich bewerben.

 

Obergrenze für das Haushaltseinkommen: Wir rechnen das Einkommen von allen Personen zusammen, die in der Wohnung leben werden. Arbeitet eine Person weniger als 80 % und gilt keine Ausnahme, rechnen wir mit einem Arbeitspensum von 80 %. Ist das Haushaltseinkommen zu hoch, ist eine Bewerbung für eine Wohnung nicht möglich.

 

Mietzinsbeiträge: Haushalte, die eine finanzielle Unterstützung brauchen, können von der Stiftung Habitat Beiträgean die Miete bekommen.

 

Vielfalt: In unseren Häusern sollen Menschen mit unterschiedlichen Lebenssituationen und sozialen, familiären oder kulturellen Hintergründen wohnen.
 

Haben Sie Fragen zu den Regeln für die Vergabe von Wohnungen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.